Mit der Halbierung der GIS-Auslastungsobergrenze hat die Landesregierung auf eine seit langem bestehende Forderung unseres Verbandes reagiert und einen ersten wichtigen Schritt gesetzt, um den kleinstrukturierten Qualitätstourismus in Südtirol zu erhalten.
Mit der Festlegung der Auslastungsobergrenzen für den günstigeren GIS-Steuersatz von bisher 20 bis 50 Prozent auf 15 bis 25 Prozent entspricht die Südtiroler Landesregierung einer schon lange bestehenden Forderung unsers Verbandes, südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols. Die bisherigen Pläne bedeuteten eine Erhöhung der Abgabenlast ab 2024 zum Teil um das bis zu 12,5-fache. Für zahlreiche Privatvermieter:innen wäre so eine Mehrbelastung schlichtweg nicht zu stemmen. Denn bei einer durchschnittlichen Auslastung von 41 Prozent aller Südtiroler Beherbergungsbetriebe und unter 30 Prozent bei den Privatvermieter:innen hätte das insbesonders für viele südtirol privat-Mitgliedbetriebe bedeutet, dass sie praktisch chancenlos gewesen wären, in den Genuss des vergünstigen GIS-Satzes zu kommen und damit eine enorme Mehrbelastung stemmen hätten müssen. Die Senkung der Auslastungsgrenzen ist ein erster wichtiger Schritt zum Erhalt des kleinstrukturierten Qualitätstourismus in Südtirol.
Die für das Jahr 2023 von den Gemeinden festgelegten Mindestauslastungsgrenzen bleiben derzeit aufrecht. Gemeinden, die für 2023 eine Mindestauslastung von über 25% vorgeschrieben haben, müssen diese mit der Genehmigung des Haushaltsvorschlags im Dezember 2023 auf 25% oder darunter senken. Das bedeutet für 2023 auch, dass Betriebe, welche die heuer gültigen Auslastungsbestimmungen nicht erfüllen, statt dem vergünstigten den ordentlichen Hebesatz von 0,76 bis 1,01% zahlen müssen.
Ein abseits der Tätigkeit professioneller Privatvermieter:innen völlig anders gelagertes Problem ist, dass privater Wohnraum von manchen Personen auch unter Umgehung geltender Gesetze und Abgabenpflichten vermietet oder der vergünstigte GIS-Satz in Anspruch genommen wird, ohne dass tatsächlich eine ernstzunehmende Privatvermietertätigkeit ausgeübt wird. Nicht nur sind solche Vorgehen schlicht illegal, sondern sie verknappen das bestehende Wohnraumangebot für die ortsansässige Bevölkerung und führen zu steigenden Mieten und Immobilienkaufpreisen. Zudem schadet so ein Vorgehen dem Ruf der rechtschaffenen Privatvermieter:innen, und den Gemeinden gehen wichtige Einnahmen verloren.
Unser Verband steht klar sowohl für einen kleinstrukturierten und nachhaltigen Qualitätstourismus in Südtirol als auch für die Schaffung und den Erhalt von leistbarem Wohnraum. Als Verband und Interessensvertretung begrüßt und unterstützt der Verband Maßnahmen zur Eindämmung illegaler touristischer Vermietung. Gleichzeitig appellieren wir einmal mehr, klar zwischen Schwarzvermietern und professionellen Privatvermietern als wichtige Säule unseres heimischen Qualitätstourismus zu unterscheiden. Sie dürfen nicht durch Gebührenerhöhungen wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden und für Missstände bezahlen, für die offensichtlich andere verantwortlich sind. Stattdessen gilt es, alle Kräfte zu bündeln, um der Wohnungsnot und steigenden Mieten in Südtirol geschlossen entgegenzutreten.
Wir informieren Sie in den nächsten Monaten über die weiteren Details und die konkrete Handhabung.
Der Verband setzt sich die laufende politische Interessensvertretung als wesentliche Aufgabe und wird sich in diesem Sinne weiterhin für die Interessen der Mitglieder bestmöglich einsetzen.
Unsere Verhandlungsstärke ist umso höher, je mehr Mitglieder zu unserem Verband zählen. Sie kennen einen Privatvermieter, welcher noch nicht Mitglied bei uns ist? Empfehlen Sie eine Mitgliedschaft weiter: Gemeinsam sind wir stark!