Die Bargeldgrenze wird wieder auf 1.999,99 Euro erhöht.
Seit 1. Januar 2022 war die Bargeldgrenze von 1.999,99 Euro auf 999,99 Euro herabgesetzt worden (wir berichteten). Nun wurde im Zuge der Umwandlung des Gesetzesdekretes „Milleproroghe“ in ein Gesetz die Bargeldgrenze bis Jahresende wieder auf 1.999,99 Euro erhöht.
Dies bedeutet, dass bis Ende des Jahres nun wieder Zahlungen in bar bis zu einem Betrag in Höhe von 1.999,99 Euro angenommen werden dürfen. Zahlungen ab 2.000 Euro dürfen hingegen nur bargeldlos erfolgen, das heißt mittels Bankomatkarte, Kreditkarte, Scheck oder Banküberweisung. Dabei darf das Limit der Bargeldzahlung nicht durch eine Aufteilung der Zahlung umgangen werden. Bei Übertretung der Bestimmung sind Verwaltungstrafen in Höhe von 1.000 Euro bis 50.000 Euro vorgesehen.
Bei weiteren Fragen zur Bargeldgrenze können Sie uns gerne kontaktieren: info@vps.bz.it