Das Bundesamt für Gesundheit der Schweiz hat nun festgelegt, dass die Region „Trentino-Südtirol“ als Grenzregion eingestuft wird und demzufolge von den verschärften Bestimmungen bei Einreise befreit sind.
Mit Montag, 20. September sind in der Schweiz die verschärften Einreisebestimmungen in Kraft getreten. Die Bestimmungen sehen vor, dass alle Personen, welche in die Schweiz einreisen, ein digitales Einreisedokument ausfüllen und bei einer Kontrolle als QR-Code vorweisen müssen. Des Weiteren wurde eine Testpflicht für jene Personen festgelegt, welche weder geimpft noch genesen sind.
Als Ausnahme für die Regelungen wurden Grenzgebiete definiert. Aus diesem Grund wurde auch Südtirol als Grenzregion deklariert. Einreisende, z.B. Gäste aus der Schweiz, welche in Südtirol Urlaub machen und die Rückreise antreten, sind von der genannten Test- und Meldepflicht befreit.
Da sich die An- und Rückreisebestimmungen laufend ändern, empfehlen wir die Unterseite zum Thema „Einreise und Rückreise“ zu verfolgen und diese auch in die Kommunikation mit dem Gast einzubauen. Auf der Unterseite werden die Informationen laufend aktualisiert.