Die Südtiroler Landesregierung hat am Montag, 2. August 2021 festgelegt, dass in Südtirol, bis zum Erhalt der klärenden Antwort vonseiten des zuständigen Ministeriums, Hausgäste ab Freitag, 6. August 2021 für den Zutritt zum Frühstückssaal keinen Green Pass vorlegen müssen.
Es gilt weiterhin, dass sich im Frühstücksraum nicht mehr Personen aufhalten dürfen, als es Sitzplätze unter Einhaltung der Abstandsregelungen gibt.
Die Abstandsregelung sieht vor, dass zwischen den Personen ein Abstand von 1 Meter einzuhalten ist, mit Ausnahme von zusammenlebenden Mitgliedern desselben Haushalts.