Mit 01. Juli wurde der CoronaPass Südtirol, mit dem COVID-Zertifikat der EU ersetzt. Der Vorweis des Zertifikats ist für alle Personen ab 18 Jahren notwendig für den Zutritt zu den vorgeschriebenen öffentlichen Einrichtungen, Veranstaltungen und Events. Nachstehend finden Sie einige allgemeine Informationen zum neuen Digitalen COVID-Zertifikat der EU. Für weitere Details bzgl. Verwendung des Zertifikats in Südtirol, empfehlen wir die Einsicht in die entsprechende Landesverordnung.
Das neue digitale COVID-Zertifikat bescheinigt:
In Italien ist der Vorweis des digitalen Zertifikates aktuell für den Zutritt folgender Einrichtungen und Veranstaltungen vorzuweisen:
Der Vorweis des Green Pass ist für alle Personen ab 18 Jahren verpflichtend. Kinder unter 12 Jahren sind vom Vorweis der digitalen Zertifikates der EU befreit.
Wir empfehlen Ihnen bei der Kommunikation mit Ihren Gästen auf die suedtirol.info Seite zu verlinken, damit der Gast bereits vor der Ankunft in die Unterkunft Bescheid weiß, für welche Einrichtungen oder Veranstaltungen der Green Pass vorgewiesen werden muss.
Weitere allgemeine Informationen zur Einführung des Digitalen COVID-Zertifikat der EU finden Sie auf der Autonomen Seite der Provinz Bozen.