Seit dem gestrigen Montag 21.06.2021 ist die erlassene Verordnung von Gesundheitsminister Roberto Speranza in Kraft getreten, welche Erleichterungen für die Einreise nach Italien vorsieht. In diesem Zusammenhang wurde die Testpflicht für Genesene und Geimpfte AUFGEHOBEN.
Somit können weiterhin Personen aus allen EU-Ländern und den Schengenstaaten (Länder der Liste C) ohne Begründung und somit auch zu touristischen Zwecken nach Südtirol einreisen. Hingegen die Einreise aus Großbritannien und Nordirland ist mit einer 5-tägigen Quarantäne gebunden.
Allerdings muss bei der Einreise die einreisende Person:
Hinweis: Die Verpflichtungen bei der Einreise müssen die Personen (Gäste) selbst erfüllen. Die Beherbergungsbetriebe haben keine Melde- oder Kontrollpflicht. Es wird jedoch empfohlen, die einreisenden Personen vorab über die Einreisebestimmungen zu informieren.
Bei der Rückkehr aus Südtirol in den jeweiligen Heimatstaat müssen Gäste zudem die jeweils in ihrem Heimatland für eine Rückreise aus Italien geltenden Einreisebestimmungen beachten.
Personenbewegungen zwischen den Regionen und autonomen Provinzen: mit Montag 21.06.2021 ist Südtirol weiße Zone. Personen welche aus einer weißen oder gelben Zone anreisen, benötigen keinen Vorweis bei Einreise. Personen aus einer roten Zone benötigen den Vorweis der grünen Bescheinigung. Ausnahmen sind hierbei Reisen aus notwendigen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen, oder die Rückreise zum Wohnort.
Da sich die An- und Rückreisebestimmungen laufend ändern, empfehlen wir die Unterseite zum Thema „Einreise und Rückreise“ zu verfolgen und diese auch in die Kommunikation mit dem Gast einzubauen. Auf der Unterseite werden die Informationen laufend aktualisiert.
Damit Sie als auch Ihr Gast über die aktuellen Bestimmungen in Südtirol Bescheid wissen, können Sie auf die suedtirol.info Unterseite zum Thema „Sicher reisen“ verweisen.