Um den Tourismus zu unterstützen hat sich die ERV – Europäische Reiseversicherung entschlossen, trotz Pandemiestatus laut WHO und obwohl Pandemie nirgendwo versichert ist, seit 29. Mai 2020 Covid-19-Erkrankungen wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung zu versichern.
Ab 29. Mai 2020 ist COVID-19 ein versicherter Stornogrund, wie jede andere unerwartete Erkrankung. Das heißt, es wird von Seiten der ERV der bisherige Pandemieausschluss diesbezüglich nicht mehr angewendet.
Konkret bedeutet das…
Im Urlaubs Stornoschutz deckt die Europäische Reiseversicherung folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast:
Kein Versicherungsschutz
Kein Versicherungsschutz hingegen besteht:
Ihr Vorteil
VPS-Tipp: Nutzen Sie diese Informationen für die Kommunikation mit Ihren Gästen, besonders wenn diese noch Bedenken bei der Buchung haben. So nehmen Sie den Gästen die Angst vor möglichen Stornokosten.
„Leider können wir morgen doch nicht kommen…“
Kennen Sie solche oder ähnliche Aussagen Ihrer Gäste? Eine Reiserücktritts-Versicherung, wie jene von der ERV (Europäischen Reiseversicherung) kann den Betrieb vor Buchungsvorfällen schützen!