So muss bei Gästeaufenthalten, welche weniger als 24 Stunden dauern, sprich bei nur 1 Übernachtung, die Gästemeldung unmittelbar bzw. sofort bei Ankunft des Gastes erfolgen.
Bei allen anderen Gästeaufenthalten, welche über 24 Stunden dauern, hat sich nichts verändert. Die Gästemeldung kann weiterhin innerhalb 24 Stunden nach Ankunft des Gastes durchgeführt werden.
Zudem müssen in Zukunft auch die Anzahl der Tage des Aufenthaltes angegeben werden. Sollte der Gast früher abreisen als ursprünglich gebucht, so muss laut Auskunft der Quästur keine weitere Meldung gemacht werden. Sollte der Gast den Aufenthalt verlängern, so muss eine neue Anmeldung erfolgen.
Eine Mitteilung mittels Fax oder PEC-Adresse (zertifiziertes E-mail) ist nur mehr in Ausnahmefällen zulässig. Sollte es bei der telematischen Übermittlung der Daten technische Schwierigkeiten geben, wie z. B. Programmfehler, Stromausfälle, Schäden am Computer usw., ist dies unmittelbar durch jedes Mittel (Telefon, E-Mail …) der Quästur mitzuteilen.
Nur in diesem Falle ist eine Übermittlung der Daten mittels Fax oder PEC-Adresse zulässig.
Nach dem erfolgreichen Versenden der Daten durch den Betrieb erhält derselbe eine elektronische Empfangsbestätigung mit Angabe der durchgeführten Eintragungen. Diese müssen bei einer Kontrolle (z.B. durch die Finanzpolizei) vorgewiesen werden können. Somit raten wir Ihnen, die Bestätigung auf den PC abzuspeichern oder auszudrucken. Die Unterlagen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.