Das Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12, regelt in Südtirol die private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen. Diese Bestimmung sieht unter anderem vor, dass der Tätigkeitsbeginn dem zuständigen Bürgermeister vorab zu melden ist (Tätigkeitsmeldung – SUAP). Der Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 12/1995, sieht vor, dass wer die Tätigkeit als Zimmervermieter als Einzelperson ausübt, weder im Verzeichnis laut Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 57/1988 noch im Namensverzeichnis der Handelstreibenden noch in ähnlichen Registern oder Verzeichnissen eingetragen sein muss.
Diese Befreiung bezieht sich allerdings laut Handelskammer nicht auf das vom Zivilgesetzbuch vorgesehene Handelsregister. Darum unterliegt die Ausübung der Privatvermietertätigkeit auch der Eintragung ins Handelsregister. Das Handelsregister ist öffentlich und kann von jedem eingesehen werden. Es wird elektronisch geführt. Der Zugang zur Datenbank ist über eine eigene Internetverbindung auf dem gesamten Staatsgebiet jederzeit möglich.
Seit September 2018 sind wir als Verband nun dabei, eine für unsere Mitglieder tragbare Lösung in Bezug auf die von der Handelskammer Bozen geforderte Eintragungspflicht für Privatvermieter zu erzielen. In diesem Zusammenhang fanden zahlreiche Gespräche mit der Führungsspitze der Handelskammer, aber auch dem neuen Landesrat für Tourismus, Arnold Schuler, statt.
Durch Intervention des Verbandes konnten wir für alle bereits tätigen Privatvermieter, welche sich innerhalb 31. Dezember 2019 telematisch eintragen, eine Eintragung ohne Verwaltungsstrafen erreichen.
Wir fordern daher, gemeinsam mit der Handelskammer, alle bereits tätigen Vermieter von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen auf, ihre Position in Bezug auf die Eintragung in das Handelsregister zu überprüfen und gegebenenfalls die fehlende Eintragung telematisch spätestens innerhalb 31. Dezember 2019 nachzuholen.
Für VPS-Mitglieder übernehmen wir gerne die telematische Eintragung:
Was ist für die Eintragung notwendig?
- Ausweis des Inhabers
- Sondervollmacht mit händischer Unterschrift des Inhabers
- Kopie der Meldebestätigung (Tätigkeitsmeldung der Privatvermietung)
- PEC-Mailadresse (zertifizierte Mailadresse)
Wie hoch sind die Kosten für die Eintragung?
- Sekretariatsgebühren: Euro 18,00.- (einmalig)
- Stempelsteuer: Euro 17,50.- (einmalig)
- Jahresgebühr: Euro 53,00.- (jährlich)
- zzgl. Erstellung und jährliche Gebühren PEC-Mailadresse
- zzgl. Bearbeitungsgebühr für die Eintragung - bei VPS: Euro 50,00.-
Weitere Informationen erteilen wir gerne per Telefon 0471 978 321 oder per E-Mail info@vps.bz.it.
Zudem muss man bei Eintragung im Handelsregister die eigene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) angeben. Die PEC-Adresse muss aktiv sein und darf sich einzig und alleine auf das Unternehmen selbst beziehen, ohne Möglichkeit der Wahl eines Domizils bei Dritten.
Eine zertifizierte E-Mail hat den gleichen rechtlichen Stellenwert eines Einschreibebriefs mit Rückantwort, vorausgesetzt, Absender und Empfänger verwenden beide die zertifizierte elektronische Post.
PEC-Adressen werden von verschiedenen Unternehmen angeboten. Der VPS hat diesbezüglich eine Konvention mit Limitis (je nach Dienstleistung bis zu 50% Vergünstigungen für VPS-Mitglieder). Wenn auch Sie noch eine PEC-Mail brauchen, dann wenden Sie sich unverbindlich an die Firma Limitis:
Büro Meran, Gampenstr. 95 s (Maia Center), Meran: T. 0473 427 480 (Office) oder 0473 427 481 (Support)
Büro Welsberg, St. Margarethenplatz 2, Welsberg: T. 0474 836 660 (Office) oder 0474 836 661 (Support)
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
oder jederzeit per Mail: info@limitis.com oder support@limitis.com