Ab 01. Juli 2019 bzw. 01. Jänner 2020 müssen Einzelhändler und Gastronomen, dazu zählen Restaurants und Beherbergungsbetriebe, die Tageseinnahmen elektronisch melden.
Wer muss dieser Verpflichtung nachkommen?
Die Verpflichtung gilt:
Für die Ermittlung der Umsatzgrenze wird der gesamte Geschäftsumsatz aus der MwSt.-Jahreserklärung herangezogen.
Abschaffung der Steuerbelege
Die Pflicht zur Übermittlung hat zur Folge, dass die Verpflichtung zur Dokumentation der Einnahmen mittels Steuerquittung oder Kassenbelegen entfällt.
So werden bis Jahresende die Steuerbelege, die sog. „ricevute fiscali“, komplett abgeschafft, und es gibt nur mehr entweder die Meldung über die Tageseinnahmen durch elektronische Registrierkassen oder die elektronische Rechnung.
Die Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) ist demnach laufend über die anfallende Mehrwertsteuerzahlungen informiert.
Alternativ: Ausstellung der elektronischen Rechnung
Die Pflicht zur Übermittlung hat zur Folge, dass ab den genannten Stichtagen die Pflicht zur Führung des Registers der Tageseinnahmen entfällt, und der Umsatz nicht mehr durch die bisherigen Unterlagen (Kassenbeleg oder Steuerbeleg) dokumentiert werden kann. Die Tageseinnahmen müssen telematisch übermittelt oder alternativ dazu eine elektronische Rechnung ausgestellt werden.
Strafen bei Nichtübermittlung
Für die Nichtübermittlung der Tageseinnahmen oder bei Übermittlung von unvollständigen/falschen Daten sind Verwaltungsstrafen in Höhe von 100% der MwSt. entsprechend dem nicht übermittelten Betrag vorgesehen. Werden innerhalb von 5 Jahren vier Mal falsche oder unvollständige Daten an verschiedenen Tagen festgestellt, so muss mit einer Aussetzung der Lizenz oder Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit für mindestens 3 Tage oder maximal einem Monat gerechnet werden.
VPS-Tipp
VPS-TIPP: Wir weisen daraufhin, ihren Bestand an „ricevute fiscali“-Blöcke noch bis Ende des Jahres zu kontrollieren und gegebenenfalls abzudecken. Wie uns mitgeteilt wurde, kaufen einige Händler, die „ricevute fiscali“-Blöcke nicht mehr ein, sondern vergeben nur mehr den Restbestand.
Zudem kann das Modul bzw. Portal zur „fattura elettronica“ auch von all jenen genutzt werden kann, welche die Buchhaltung nicht vom VPS abwickeln. Mehr dazu erfahren Sie direkt von unseren Mitarbeitern!