Erneuerung des RAI-Sonderabonnements für TV und Radio für das Jahr 2025
Die RAI-Gebühr für Radio- und Fernsehgeräte ist in gastgewerblichen Betrieben für das Jahr 2025 wieder zu entrichten. Die Gebühren für Betriebe wurden dieses Jahr nicht angehoben, sie müssten also weiterhin gleich geblieben sein. Die Einzahlungsfrist ist der 31. Jänner 2025.
All jene, die ein oder mehrere Geräte, die für den Empfang der Radio- und Fernsehsendungen geeignet sind oder dafür eingerichtet werden können, im Gastgewerbe, in öffentlich zugänglichen Lokalen oder auf jeden Fall außerhalb des Familienhaushalts bereithalten oder sie mit direkten oder indirekten Gewinnabsichten einsetzen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwendung (etwa zum Anschauen von Videokassetten und Filmen, zum Empfang von Televideo usw.) müssen laut Gesetz die Gebühren für das Sonderabonnement bezahlen.
Somit sind auch Privatvermieter verpflichtet für die Fernsehgeräte, welche sich im Betrieb, d. h. sich in den Zimmern und Ferienwohnungen bzw. im Aufenthaltsraum, befinden, das RAI-Sonderabonnement zu bezahlen. Die Erinnerung zur Zahlung der RAI-Gebühr erfolgt über die PEC-E-Mailadresse. Es wird daher empfohlen, das PEC-Postfach regelmäßig zu prüfen. Der bezahlte Posterlagschein gilt als Rechnung, darum sollte dieser bei der Abgabe evtl. BH-Unterlagen abgegeben werden.
Info für Betriebe, mit Auflassung der Tätigkeit am 31.12.2024
Betriebe, welche mit 31.12.2024 die Tätigkeit der Privatvermietung aufgelassen haben, sollten dies schnellst möglichst der Rai über die nachstehende PEC-Adresse mitteilen: srbz.apa@rai.it . Die RAI benötigt hierfür folgende Betriebsdaten: Firmennamen, Datum der Betriebseinstellung, Steuernummer/MwSt.-Nr. , Adresse Rechssitz, Adresse lokale Niederlassung.
Rai-Abonnement für Privatwohnung
Die Rai-Gebühr für die Privatwohnung wird dieses Jahr von 70 Euro auf 90 Euro erhöht und wird wieder automatisch über die Stromrechnung fakturiert (sofern man einen eigenen Stromanschluss für den privaten Haushalt hat) und ist zusätzlich zum Sonderabonnement für den Betrieb geschuldet.
Hinweis
Weitere Infos können Sie direkt beim RAI-Büro (T. 0471 902 442) einholen. Öffnungszeiten: Nur auf Vormerkung! Interessierte finden unter www.abbonamenti.rai.it die geltenden Bestimmungen im Detail.