Am Donnerstag, 22. Juni fand ein Treffen mit den Vertreterinnen des Verbandes und dem Landesrat für Tourismus Arnold Schuler statt. Nachstehend die Details.
Im Rahmen des Gesprächs mit Landesrat Arnold Schuler wurden am 22. Juni aktuelle und relevante Themen für die Privatvermieter besprochen.
Bereits im Frühjahr des letzten Jahres hat uns das Thema GIS beschäftigt. Durch den laufenden Einsatz und durch großes Verhandlungsgeschick ist es uns gelungen, die damals geplante GIS-Erhöhung abzuwenden, sofern der Betrieb eine Auslastung von 20 % aufweisen kann. Gleichzeitig wurde uns zugesichert, dass die Privatvermieter weiterhin so behandelt werden wie die Urlaub auf dem Bauernhof-Betriebe.
Seit November 2022 ist die GIS erneut ein heißes Thema, dieses Mal in Bezug auf die geplanten Auslastungsvorgaben, welche die einzelnen Gemeinden für die GIS-Berechnung festsetzen können. Im Gespräch mit dem Landesrat wurde aus diesem Grund insbesondere diese geplante Auslastungsvorgabe für die Privatvermieter diskutiert. Laut dem aktuellem Stand und dem entsprechenden Landesgesetz, kann zukünftig jede Gemeinde selbst eine Auslastungsvorgabe zwischen 20 und 50 % festlegen. Nur unter Vorweis dieser Auslastung kann der Vermieter weiterhin in Genuss des begünstigen GIS-Steuersatzes kommen. Wir haben erneut an den Landesrat appelliert, flächendeckend eine realistische und erreichbare Vorgabe für die Privatvermieter festzusetzen. Der Landesrat versicherte uns, dass er sich für eine optimale Lösung im Sinne der Privatvermieter einsetzen wird.
Aufgrund dieser Thematik haben wir als Verband im Frühjahr dieses Jahres eine Umfrage bei Südtirols Gemeinden durchgeführt, um einen Überblick über die geplanten Auslastungsvorgaben und Steuersätze zu erhalten. Laut unserer Umfrage bestätigt der Großteil der Gemeinden, die Mindestauslastung für Privatvermieter auf realistische und erreichbare 20-25% und die Steuersätze zwischen 0,2 und 0,3% festzulegen. Die Umfrage ergab allerdings auch, dass einige Gemeinden eine Auslastung von 30% und sogar 50% fordern, damit die Privatvermieter in den Genuss des niederen Steuersatzes von 0,2% bzw. 0,3% kommen. Einige Gemeinden wenden auch den Steuersatz von 0,56 % für Privatvermieter an. Bei der Umfrage hat nur ein Teil der Gemeinden teilgenommen. Es bleiben noch die definitiven Vorgaben und Steuersätze pro Gemeinde abzuwarten. Die Umfrageergebnisse und vorliegenden Informationen erwecken jedoch den Anschein, dass unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Gemeinden geplant sind. Diese unterschiedlichen Handhabungen führen schlussendlich zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Privatvermieterinnen und sind aus diesem Grund aus unser Sicht nicht akzeptierbar.
Wir bleiben auf alle Fälle im Kontakt mit dem Landesrat bzw. mit den entsprechenden Entscheidungsträger auf Gemeinde- und Landesebene. Weitere Gespräche zu diesem Thema sind geplant. Sobald die konkrete Handhabe bekannt ist, informieren wir alle Mitglieder.
Der Verband erhält jährlich einen Landesbeitrag für die Umsetzung verschiedener Marketingaktivitäten, um die Sichtbarkeit der kleinen Strukturen regional, national aber auch international zu stärken und um die kleinen, touristischen Unterkünfte als erfolgreiches Nischenprodukt auf dem Markt zu positionieren. Der Landesrat hat uns bestätigt, dass das entsprechende Dekret weiterhin Gültigkeit hat und der Landesbeitrag somit wieder gewährt wird.
Der Verband setzt sich die laufende politische Interessensvertretung als wesentliche Aufgabe und wird sich in diesem Sinne weiterhin für die Interessen der Mitglieder bestmöglich einsetzen.
Im Rahmen der Vollversammlung hat die Präsidentin Esther Mutschlechner-Seeber einen Einblick in aktuelle Themen aber auch in Erreichtes gegeben.
v.l.: Geschäftsführerin des Verbandes Heidi Puff, Landesrat Arnold Schuler, Verbandspräsidentin Esther Mutschlechner-Seeber.