Schon länger in den Medien angekündigt, wurden nun seit 30. Juni 2022 die entsprechenden Sanktionen eingeführt, wenn Kartenzahlungen, unabhängig von der Höhe des zu zahlenden Betrages, abgelehnt werden.
Die Verwaltungsstrafe, welche bei Nichtannahme einer Kartenzahlung verhängt werden kann, beträgt 30 Euro, erhöht um 4 Prozent des Wertes der Transaktion, für die die Zahlung verweigert wurde.
Ein Beispiel: Für eine verweigerte Zahlung mit Karte im Wert von 25 Euro riskiert der Betrieb eine Strafe in Höhe von 31 Euro.
Es gibt generell keine Ausnahmen für die Annahme von Kartenzahlungen. Die Verpflichtung zur Annahme von Kartenzahlungen findet lediglich bei objektiver technischer Unmöglichkeit keine Anwendung.
Bereits seit dem 30. Juni 2014 sind in Italien Handelstreibende, Dienstleister und Freiberufler dazu verpflichtet, Kartenzahlungen mit mindestens einer Art von Bankomat- und Kreditkarte anzunehmen. Im Falle der Nichtannahme von Kartenzahlungen waren jedoch bisher keine Sanktion vorgesehen.
Auch bei Privatvermietern lässt sich beobachten, dass die Nachfrage nach Kartenzahlungen in den letzten Jahren gestiegen ist. Wir empfehlen allen Mitgliedern, welche bisher noch kein POS-Gerät haben sich ein Gerät anzuschaffen, um Strafen zu vermeiden. Mitglieder können sich dabei zum Beispiel mit der Bank in Verbindung zu setzen, um sich Informationen zur Anschaffung einzuholen. Alternativ gibt es inzwischen auch zahlreiche andere Anbieter von POS Geräten. Des Weiteren empfehlen wir allen Mitgliedern, die Zahlungsmöglichkeiten bereits im Vorfeld zu kommunizieren, damit der Gast bereits vor der Ankunft Bescheid weiß und der Anreise nichts im Weg steht.
Seit dem 30. Juni 2022 können Ablehnungen von Kartenzahlungen sanktioniert werden. Wir empfehlen deshalb alle Mitgliedern die Anschaffung eines POS-Gerätes, um Strafen zu vermeiden.