Die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln wurde verlängert
Aktuell wurde die Maskenpflicht in Kinos und Theatern sowie bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen nicht verlängert, das bedeutet, dass in diesen Bereichen weiterhin keine Maske getragen werden muss.
Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr hingegen, wie z.B. Linienbussen, Zügen, Seilbahnen, wurde die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, bis Freitag, 30. September 2022 verlängert (für Personen ab 6 Jahren).
Aufgrund der letzthin gestiegenen Coronavirus-Infektionen ist es empfehlenswert, die Sicherheitsvorkehrungen im Betrieb einzuhalten.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, regelmäßig die aktuellen Einreisebestimmungen zu verfolgen.