Wie bereits seit längerem angekündigt wurden mit 1. Mai 2022 weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen eingeführt.
Somit sind seit Sonntag, 1. Mai 2022 verschiedene Lockerungen in Kraft getreten, welche uns nun einen einfacheren Alltag ermöglichen. Die neuen Änderungen fassen wir für Sie in der Folge im Detail zusammen.
Seit Sonntag, 1. Mai 2022 besteht in den Bereichen der Gastronomie und Beherbergung keine Green Pass Pflicht mehr.
Die Aufhebung der Green-Pass-Pflicht wird nun auch auf die Innenräume ausgeweitet, das bedeutet, dass die Gäste für die Konsumationen in den Innenräumen keinen Green Pass mehr benötigen.
Mit Sonntag, 1. Mai 2022 fällt nun für die Gäste von Beherbergungsbetrieben auch die Verpflichtung zum Vorweisen des Green Pass für die Nutzung von Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen und Wellnessanlagen.
Für die Teilnahme an Festen, Veranstaltungen und Hochzeitsfeiern sowie für den Einlass zu Diskotheken besteht keine Green-Pass-Pflicht mehr.
Ebenso wie in vielen weiteren Bereichen wird für den Zutritt zum Arbeitsplatz kein Green Pass mehr benötigt.
Seit Sonntag, 1. Mai 2022 gilt in jeglichen Innenbereichen keine Maskenpflicht mehr. Grundsätzlich ist es aber weiterhin empfohlen, in Situationen von Menschenansammlungen eine Maske zu tragen.
Bis Mittwoch, 15. Juni 2022 besteht weiterhin die Verpflichtung, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr eine FFP-Maske zu tragen. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusiklokalen, sowie für Sportveranstaltungen und Wettkämpfen, die in geschlossenen Räumen stattfinden.
Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz wurde bis 30. Juni 2022 verlängert.
Für die Bereiche Gastronomie und Beherbergung bedeutet dies, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Innenräumen und auch in den Außenbereichen der Betriebe weiterhin mindestens eine chirurgische Maske tragen müssen, wenn sie Kontakt zu Gästen haben bzw. die Arbeitstätigkeit nicht isoliert von anderen Personen ausüben.
Seit Sonntag, 1. Mai 2022 ist das digitale Einreiseformular nicht mehr notwendig.
Für die Einreise nach Italien aus allen Staaten der Welt gilt von Sonntag, 1. Mai 2022, bis Dienstag, 31. Mai 2022, Folgendes:
3G-Nachweispflicht: Bei der Einreise ist das digitale Covid-Zertifikat (sog. Green Pass) oder eine gleichwertige Bescheinigung mitzuführen.
Wenn die einreisende Person keine Bescheinigung vorweisen kann, aus der hervorgeht, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet ist, bestehen nachfolgende Pflichten:
• Isolationspflicht: sich für einen Zeitraum von 5 Tagen einer Isolation zu unterziehen.
• Covid-19-Test: Durchführung eines Abstrichs (Molekular- oder Antigentest) nach Ablauf der 5-tägigen Quarantäne.
• Meldung Sanitätsbetrieb: Die Einreise ist beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes über dieses Formular zu melden.
Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen negativen Covid-Test.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, regelmäßig die aktuellen Einreisebestimmungen zu verfolgen.