Aus aktuellem Anlass, nämlich auf Grund der Tatsache, dass in letzter Zeit Mitglieder immer wieder Probleme mit kurzfristigen Stornierungen hatten, greifen wir das Thema „Angeld oder Anzahlung“ auf.
Es passiert zwar nicht täglich, aber es passiert: Der Gast bucht lange Zeit vor Reiseantritt seinen Urlaub und in letzter Minute (3 Tage vorher oder so…) sagt er dann aus irgendwelchen Gründen den gebuchten Aufenthalt ab.
Solche Fälle sind nicht nur unangenehm, sondern bringen oft auch langwierige Diskussionen mit den Gästen mit sich. Zudem ergeben sich häufig auch erhebliche Verluste für den Vermieter. Viele sind mit dieser Situation überfordert und wissen nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen.
Die gesamte Gegenüberstellung finden Sie im Mitgliederbereich.
Ausschlaggebend ist dabei vor allem, was man bei der Reservierungsbestätigung mit dem Gast kommuniziert hat. Die Reservierung eines Zimmers bzw. einer Wohnung ist eine vertraglich bindende Zusage und somit ein Beherbergungsvertrag. Er sichert dem Vermieter zu, dass der Gast eine bestimmte Leistung in einem gewissen Zeitraum von ihm in Anspruch nimmt und dem Gast sichert er die Erfüllung dieser Leistung durch den Vermieter zu. Ein Beherbergungsvertrag ist – wie auch andere Verträge – von beiden Vertragspartnern, d. h. vom Vermieter und Gast, einzuhalten. Je genauer man bei der Abwicklung eines Beherbergungsvertrages gearbeitet hat, um so leichter kann man dann vorgehen, wenn das Unvorhersehbare passiert.
Wichtig ist, dass man Buchungen – egal ob man sie per Telefon, per E-Mail oder per Post erhält – mit einem Bestätigungsschreiben, d. h. einer Reservierungsbestätigung beantwortet und somit den Beherbergungsvertrag schriftlich festlegt. Formulierungsbeispiele bzgl. Reservierungsbestägigung finden Sie im Mitgliederbereich unter www.vps.bz.it unter VPS-Marketingtipps – Korrespondenz für Privatvermieter.
Verlangen Sie im Zuge der endgültigen Reservierung ein Angeld (die sog. „caparra confirmatoria“) in angemessener Höhe und weisen Sie in der Bestätigung auf die Stornobedingungen gemäß Verbraucherschutz hin.
Ein Angeld zur Absicherung von Verträgen ist heutzutage in allen Branchen üblich. Im Normalfall knüpft man an die endgültige Reservierung die Bedingung, dass der Gast ein Angeld überweist. Natürlich muss ein jeder Privatvermieter
selbst abwägen, von wem er ein Angeld bzw. eine „caparra confirmatoria“ verlangt. Wenn es sich um Stammgäste handelt, welche seit Jahren immer zuverlässig die Vereinbarungen einhalten, wird eine solche Handlung wahrscheinlich übertrieben sein. Wenn es sich jedoch um neue Gäste handelt, sollte man auf jeden Fall eine Absicherung in Betracht ziehen.
Wir empfehlen außerdem allen Mitgliedern zusätzlich noch den „Urlaubsstorno-Schutz“ der Europäischen Reiseversicherung abzuschließen und diesen den Gästen anzubieten.
Lesen Sie mehr dazu in unserer Beilage „VPS-Konventionen„