Ab Dienstag, 1. März 2022, gelten für die Einreise nach Italien aus Nicht-EU-Ländern dieselben Bestimmungen, welche aktuell bereits für die Einreise aus EU-Ländern gelten.
Somit gilt ab Dienstag, 1. März 2022 für die Einreise aus allen Staaten Folgendes:
Wenn die einreisende Person keine Bescheinigung vorweisen kann, aus der hervorgeht, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet ist, bestehen nachfolgende Pflichten:
Für Kinder unter 6 Jahren gilt die Pflicht, einen negativen Covid-19-Test vorzulegen, NICHT.
Seit Sonntag, 27. Februar 2022 wird Italien von der deutschen Bundesregierung nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft.
Somit entfällt für Einreisende von Italien nach Deutschland die Pflicht, sich vor der Rückreise nach Deutschland über das Einreiseportal anzumelden. Zudem müssen sich nicht geimpfte Personen nicht mehr für mindestens 5 Tage in Quarantäne begeben.
Lediglich die Nachweispflicht bleibt weiterhin aufrecht. Personen ab 12 Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis verfügen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Seit 3. März 2022 müssen nicht geimpfte und nicht genesene Kinder unter 12 Jahren vor der Rückreise nach Deutschland keinen Coronatest mehr durchführen.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, regelmäßig die aktuellen Einreisebestimmungen zu verfolgen.