Die PLZ auf der elektronischen Rechnung
Auf der elektronischen Rechnung gehört die PLZ, wie von der Agentur der Einnahmen vorgegeben, zu den Pflichtfeldern. Dieses Feld ist erst richtig ausgefüllt, sobald 5 Ziffern eingetragen wurden. Das VPS – Portal für elektronische Rechnung gibt automatisch 00000 vor. In Italien besteht jede Postleitzahl aus 5 Ziffern, diese kann man einfach eintragen und die Rechnung kann so ohne Probleme ausgestellt werden. Es gibt auch Länder, wie z.B. Österreich, wo die PLZ nur 4-stellig ist. Unser
Tipp: entweder Sie lassen das Feld vorausgefüllt (00000) oder Sie schreiben vor der PLZ eine 0 (z.B. Wien = 1234 – im Portal 01234).
Steuernummer
Bei italienischen Privatpersonen muss auf der elektronischen Rechnung die gültige Steuernummer eingetragen werden. Sobald die Rechnung verschickt wurde, wird von SDI (innerhalb 5 Tage) geprüft, ob die eingegebene Steuernummer existiert. Sollten sich Tippfehler eingeschlichen haben bzw. eine falsche Steuernummer angegeben worden sein, wird die Rechnung von Seiten des SDI abgelehnt und eine neue Rechnung muss mit gleicher Rechnungsnummer und gleichem Rechnungsdatum innerhalb 5 Tagen neu ausgestellt werden. In diesem Fall ist es möglich, einfach bei der abgelehnten Rechnung (unter Ausgang – Abgelehnt) auf Dokument korrigieren klicken, dabei wird eine Kopie der annullierten Rechnung erstellt. Diese Kopie ist abschließend richtigzustellen. Sollte der Gast bereits abgereist sein, kann man ganz einfach unter folgendem Link: http://www.codicefiscaleonline.com/ die Steuernummer mit den Ausweisdaten berechnen. Oftmals kommt es vor, dass der Gast seinen „codice fiscale“ nicht bei sich hat. Sie können auch in diesem Fall auf diese Methode zurückgreifen. Es gibt zudem eine Online-Möglichkeit zu prüfen, ob die Steuernummer wirklich existiert. Unter folgendem Link lässt sich die Steuernummer prüfen: https://bit.ly/2TuA3ud