Gesundheitsminister Roberto Speranza hat am Mittwochabend, 26. Januar 2022, eine neue Verordnung unterzeichnet, welche die bisher geltenden Einreisebestimmungen zum größten Teil bis Dienstag, 15. März 2022, verlängert. Die Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten wird ab Dienstag, 1. Februar 2022, erleichtert. Unter anderem entfällt die Testpflicht für Geimpfte und Genesene.
In der Folge haben wir für Sie einen Überblick über die geplanten Erleichterungen zusammengefasst.
Vor Einreise empfehlen wir zudem die Website des jeweiligen auswärtigen Amtes oder jene der EU zu besuchen, um das aktuelle Geschehen zu verfolgen.
Wenn die einreisende Person kein digitales Covid-Zertifikat der EU oder eine gleichwertige Bescheinigung vorweisen kann, aus der hervorgeht, dass man vollständig geimpft, genesen oder getestet ist, bestehen nachfolgende Pflichten:
Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht, einen negativen Covid-19-Test vorzulegen, befreit.
Nur zum Zwecke der Einreise nach Italien hat das Covid-Zertifikat der EU aufgrund einer Corona-Schutzimpfung auch nach dem 1. Februar 2022 eine Gültigkeit von 9 Monaten.
Die Verordnung des Gesundheitsministers, in der ausschließlich die Einreisebestimmungen nach Italien ab dem 1. Februar 2022 geregelt sind, hat keinen Einfluss auf die Dauer der Gültigkeit des Super Green Pass (2G) innerhalb Italiens, der für den Zutritt zu den meisten Dienstleistungen und Infrastrukturen für Personen ab 12 Jahren vorgeschrieben ist.
Es handelt sich bei den obigen Punkten um einen kompakten Überblick über die geplanten Erleichterungen.
Wir empfehlen weiters die Einsicht in die offizielle Informationsseite der EU, welche wir untenstehend verlinkt haben.