Aufgrund der aktuellen Corona Situation hat der Landeshauptmann Arno Kompatscher mit der Landesverordnung Nr. 34 vom 22.11.2021 neue Bestimmungen erlassen. Für Gemeinden, welche eine bestimmte Wocheninzidenzrate überschritten haben, eine niedrige Durchimpfungsrate aufweisen und in welchen die Zahl der Neuinfektionen besonders hoch sind wurden zusätzliche Maßnahmen erlassen. Die Bestimmungen für das gesamte Landesgebiet gelten ab sofort, die zusätzlichen Maßnahmen für rote Gemeinden ab Mittwoch, 24.11.2021 bis einschließlich 07.12.2021.
Wir haben Ihnen einen Überblick über die neuen Bestimmungen nachstehend aufgelistet. Die Zusammenfassung enthält nicht im Detail alle Bereiche der erlassenen Verordnung. Für detaillierte Informationen, empfehlen wir die Einsicht in die entsprechende Verordnung.
Folgende drei Parameter sind entscheidend, um festzulegen, ob für Gemeinden zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus umgesetzt werden müssen:
Rodeneck, St. Pankraz, Kuens, Vintl, Ulten, Martell, Kastelbell-Tschars, Natz-Schabs, Schnals, Plaus, Kastelruth, Marling, Lajen, Burgstall, St. Ulrich, Moos in Passeier, Villnöss, St. Christina in Gröden, Rasen-Antholz, Mühlbach
Es handelt sich bei den obigen Punkten um einen kompakten Überblick der erlassenen Verordnung. Wir empfehlen weiters die Einsicht in die detaillierte Verordnung. Nachstehend der Link zum Download.