Mit dem Gesetzesdekret Nr. 73 vom 25. Mai 2021 wurde mittels eines bereitgestellten Fonds festgelegt, dass jene wirtschaftliche Sektoren bei den Mühlgebühren unterstützt werden, welche besonders von den Auswirkungen der Corona Pandemie betroffen sind. In Genuss der Reduzierung kommen die Nicht-Haushalte (Betriebe), deren Gemeinde die Ermäßigung innerhalb 31. Juli festgelegt hat. Eine Antragsstellung ist bis innerhalb 30.09.2021 möglich.
Die Höhe der Reduzierung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Die Antragsstellung muss innerhalb 30. September 2021 an die jeweilige Gemeinde übermittelt werden.
Betriebe, welche die Tätigkeit nach dem 01. April 2019 begonnen haben, kommen ohne den Vorweis des genannten Umsatzrückganges in Genuss der Reduzierung.
Die Antragsstellung erfolgt in den meisten Fällen über die PEC-Adresse an die jeweilige Gemeinde. Für weitere Informationen zur Reduzierung und zur entsprechenden Antragsstellung können Sie sich an Ihre entsprechende Gemeinde wenden.