Nun hat Rom definitiv entschieden, dass Hausgäste keinen Green Pass zum Frühstücksraum vorlegen müssen.
Es gilt weiterhin, dass sich im Frühstücksraum nicht mehr Personen aufhalten dürfen, als es Sitzplätze unter Einhaltung der Abstandsregelungen gibt.
Die Abstandsregelung sieht vor, dass zwischen den Personen ein Abstand von 1 Meter einzuhalten ist, mit Ausnahme von zusammenlebenden Mitgliedern desselben Haushalts.