Neben den RAI-Gebühren und den SIAE-Gebühren ist jährlich auch die SCF-Gebühr (Produzentengebühr) fällig. Aufgrund von Covid-19 wurde der Einzahlungstermin der SCF-Gebühr 2021 auf 20.08.2021 verschoben. Des Weiteren ist eine Reduzierung vorgesehen.
Aufgrund der anhaltenden Pandemie wurde festgelegt, dass die Produzentensteuer an die SCF (Società Consortile Fonografici), in Kürze SCF-Gebühr, welche über die SIAE einbehalten wird, um 32,5% gekürzt wird.
Die SCF-Gebühr 2021 ist für Jahresbetriebe bis 20. August 2021 zu entrichten.
Wer die SCF-Gebühr bereits bezahlt haben sollte, kommt 2022 in den Genuss der Reduzierung oder aber kann um vorzeitige Reduzierung anfragen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit können nur Anträge mit Beträgen über Euro 50,00 berücksichtigt werden.
Die SCF-Gebühr wird über den Einzahlungsschein MAV mit dem Nettobetrag und gebührender Reduzierung erhalten. Nach Bezahlung wird eine elektronische Rechnung eingehen. Sollten Sie bis innerhalb 20. August kein Schreiben über die Post, PEC-Adresse oder E-Mail Adresse erhalten, wenden Sie sich bitte an das zuständige SIAE Büro.
Die Produzentensteuer (SCF-Gebühr), wenn Musik und andere Klangfolgen in der Öffentlichkeit mittels beliebiger Tonträger (Musikkassetten, CD, MP3, Radio, TV und ähnliches) abgespielt werden.
Dieses Entgelt für die Musikproduzenten in Höhe von ca. Euro 70,00.- ist NORMALERWEISE immer mit 31. Mail fällig und wird direkt von Seiten der SIAE einbehoben