Privatvermieter, die in den Zimmern bzw. den Ferienwohnungen ein Radiogerät bzw. einen Fernseher für die Gäste zur Verfügung stellen, sind gesetzlich verpflichtet neben dem RAI-Sonderabonnement auch die SIAE-Gebühr (Autorensteuer) zu bezahlen. VPS-Mitglieder erhalten eine Reduzierung von 15% auf die SIAE-Gebühren. Aufgrund der Ausnahmesituation wurde seitens der SIAE in diesem Jahr eine Reduzierung von 32,5 % vorgesehen.
Die SIAE-Gebühr für TV, Radio, CD, usw. ist jährlich innerhalb Ende Februar (28/02) fällig. Aufgrund von Covid-19 wurde die SIAE-Gebühr erneut auf 16. Juli 2021 aufgeschoben.
Erhält man eine Rechnung?
Den SIAE-Einzahlungsschein (MAAF) wird per E-Mail, Post oder PEC-E-Mail zugesendet.
Sollten Sie einen „Codice Destinatario“ (Kodex für elektronische Rechnungen) besitzen, bekommen Sie nach Zahlung des MAAF-Einzahlungsscheins die Rechnung auf elektronischem Weg zugestellt.
All jene, die kein Schreiben betreffend SIAE-Gebühr erhalten, sollten sich an das zuständige SIAE-Büro wenden, damit die Position geklärt wird.
Wie erhält man die Reduzierung?
Wenn die Reduzierung von 15% auf die SIAE-Gebühren, auf Ihrem Zahlschein nicht berücksichtigt wurden, dann müssten Sie der jeweiligen SIAE-Zweigstelle zwecks Bescheinigung Ihrer Mitgliedschaft einfach die aktuelle Mitgliedskarte 2021 (wurden Mitte Jänner per Post versendet) vorweisen. Gemeinsam mit dem bezahlten RAI-Erlagschein kann das jeweilig zuständige SIAE-Büro den neuen Tarif berechnen.
Reduzierung bzgl. Covid-19-Pandemie
Wie im letzten Jahr ist auch 2021 auf Grund der Covid-19 Pandemie eine Reduzierung der Tarife vorgesehen. Für Beherbergungsbetriebe, so auch für Privatvermieter, ist eine Reduzierung von 32,5 % vorgesehen. Die Reduzierung wird automatisch im zugestellten SIAE-Einzahlungsschein berücksichtigt. Sollte ein Betrieb die Einzahlung der Gebühr bereits getätigt haben und noch keinen Antrag um Rückerstattung gestellt haben, so wird die Reduzierung automatisch im Jahr 2022 abgezogen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Reduzierung nicht in Anspruch zu nehmen und um eine genaue Verrechnung der Gebühr für den Zeitraum ab der Öffnung bis zum Ende des Kalenderjahres 2021 zu fordern. Betriebe können sich hierfür direkt an die jeweilige SIAE-Zweigstelle wenden. Der SIAE muss hierfür eine Eigenerklärung übermittelt werden, welche bestätigt, dass die entsprechende Betriebsschließung an die Gemeinde mitgeteilt wurde. Die Mitteilung an die Gemeinde kann in diesem Zuge noch nachträglich erfolgen und muss auf jedem Fall über die PEC-Adresse an die Gemeinde übermittelt werden (VPS-Empfehlung zum Inhalt der Antragsstellung an die Gemeinde: Betriebsname, Steuernummer, MwSt. Nr. , Zeitraum der Schließung, Grund der Schließung: „Covid-19 Pandemie“, Unterschrift).
Es liegt in Entscheidung des Betriebes, ob die pauschale Reduzierung von 32,5 % berechtigt ist oder der Betrieb von einer höheren Reduzierung profitiert, wenn eine Betriebsschließung mitgeteilt wird.
Crispistraße 9 – Bozen
Tel. 0471 973 058
bolzano@siae.it
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr
Montag bis Donnerstag Nachmittag nach Terminvereinbarung (von 15.00 bis 16.15 Uhr)
Sparkassenstr. 11 – Meran
Tel. 0473 236 800
meranosilandro@mandatarie.siae.it
Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
(Nachmittags geschlossen)
Gemeindehaus, Hauptstr. 120 – Schlanders
Mobil 331 93 30 682
Donnerstag von 9.00 bis 12.30 Uhr
(Nachmittags geschlossen)
Köstlahner Str. 28 – Brixen
Tel. 0472 518 169
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Montag bis Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
(Nachmittags geschlossen)
Dietenheimerstraße 4 – Bruneck
Tel. 0474 410 189
brunico@mandatarie.siae.it
Dientstag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
(Nachmittags geschlossen)