Bei der Einreise nach Italien wird die Eigenerklärung in Papierform, welche bisher im Falle von Kontrollen abgegeben werden musste, ab Montag, 24. Mai, durch ein digitales Einreiseformular ersetzt.
Zukünftig müssen die einreisenden Personen schon vor der Einreise nach Italien das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) ausfüllen und den Nachweis über die Anmeldung digital oder in Papierform mit sich führen und diesen im Falle von Kontrollen den Ordnungskräften vorzeigen.
Für jede erwachsene Person muss ein Formular ausgefüllt werden. Wenn minderjährige Kinder mitreisen, können diese im Formular des begleitenden Elternteils angegeben werden.
Nur in Ausnahmefällen, d. h. ausschließlich bei technischen Hindernissen, ist es möglich, die Eigenerklärung in Papierform auszufüllen.
Unbeschadet von diesem neuen digitalen Formular ist es auch weiterhin notwendig:
Auf der Website des italienischen Gesundheitsministeriums finden Sie weitere Informationen zum digitalen Einreiseformular auf Italienisch und Englisch.
Die Verpflichtungen bei der Einreise müssen die einreisenden Personen selbst erfüllen. Die Beherbergungsbetriebe haben diesbezüglich keine Melde- oder Kontrollpflicht. Es wird jedoch empfohlen, die einreisenden Personen vorab über die Einreisebestimmungen zu informieren. Wir empfehlen bei Fragen Ihrer Gäste bzgl. weiterer Fragen zu den Bestimmungen in Südtirol oder/und zur Einreise auf die entsprechende suedtirol.info Seite zu verlinken. Auch für Gastgeber sollen diese Unterseiten als Informationsquelle dienen.
Einreisebestimmungen in den jeweiligen Heimatstaat
Bei der Rückkehr aus Südtirol in den jeweiligen Heimatstaat müssen Gäste zudem die jeweils in ihrem Heimatland für eine Rückreise aus Südtirol geltenden Einreisebestimmungen beachten.
Um den Überblick nicht zu verlieren, hat die IDM es sich zur Aufgabe gemacht, Südtirols Zielmärkte aufmerksam zu beobachten und
deren Regelungen wöchentlich auf Ihrer eigenen Website zu aktualisieren: