Vom 7. bis 30. April gelten in Südtirol in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft neue, etwas weniger einschränkende Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Verbreitung des Coronavirus. Die entsprechende Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 18) hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Donnerstagabend den 01. April 2021, unterzeichnet. So dürfen auch Beherbergungsbetriebe ab 07. April ihre Tore wieder öffnen.
Beherbergungsbetriebe dürfen Ihre Tore mit 07. April wieder öffnen. Doch die Reiseeinschränkung bleibt. So dürfen nur Einheimische (Südtiroler) im eigenen Land urlauben.
Wir haben Ihnen die neuen Bestimmungen nachstehend aufgelistet. Für detaillierte Informationen, empfehlen wir die Einsicht in die entsprechende Verordnung.
Beherbergungsbetriebe dürfen ab 07. April öffnen. Sie müssen jedoch alle geltenden Sicherheitsmaßnahmen (Anlage A des Landesgesetzes vom 8. Mai 2020, Nr. 4) einhalten:
Zudem dürfen Speisen und Getränke ausschließlich an Hausgäste verabreicht werden.
Die detaillierte Verordnung, sowie den Link zu unserem Artikel, betreffend der allgemeinen Maßnahmen laut Verordnung vom 01.04.2021, finden Sie unter den nachstehenden Verlinkungen: