Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 17 vom 26. März 2021 wurden bestimmte Gemeindesteuern und Gemeindegebühren vorerst ausgesetzt. Nachstehend die Details.
Von der Aussetzung bis zum 15. Dezember 2021 sind folgende Gemeindesteuern und Gemeindegebühren betroffen:
Die ausgesetzten Einzahlungen müssen als einmalige Zahlung innerhalb 16. Dezember 2021, ohne Anwendung von Strafen und Zinsen, durchgeführt werden.
Zusätzlich ist bis zum 30. Juni 2021 die Aussetzung der Einzahlungsfristen für folgende Gemeindegebühren vorgesehen:
Die Einzahlung dieser Gemeindegebühren muss innerhalb 1. Juli 2021 erfolgen.
Familien und Unternehmen steht es dabei frei, Steuern und Gebühren vor der verlängerten, neuen Frist zu bezahlen.
Die detaillierte Verordnung betreffend der Maßnahmen laut Verordnung Nr. 17 vom 26.03.2021 finden Sie unter der nachstehenden Verlinkung:
Hier geht es zu den vorausgegangenen Verodnungen 2021