Der „Bonus vacanze“ wurde Ende 2020 im Zuge des sog. „Decreto rilancio“ eingeführt. Die Einlösung des „Bonus vacanze“ wurde auf 31.12.2021 verlängert. Damit Sie Bescheid wissen, sobald die ersten italienischen Gäste zu Ihnen kommen dürfen, haben wir Ihnen nachstehend nochmals die wichtigsten Details zusammengefasst.
Was ist der „Bonus vacanze“?
Beim „Bonus vacanze“ handelt es sich um einen Steuerbonus, der für den Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben in Italien gewährt wird und Familien mit einem ISEE-Wert (EEVE-Wert) unter 40.000 Euro vorbehalten ist:
Ab wann und wie lange ist der Steuerbonus gültig?
Der Steuerbonus von max. 500 Euro kann seit dem 2. Semester 2020 (vom 01.07. bis 31.12.2021) eingelöst werden.
Wichtig: Auf Grund des „Decreto Milleproroghe 2021“ vom 01. März 2021, wird die Nutzungsmöglichkeit bis 31.12.2021 verlängert, sofern innerhalb 31.12.2020 ein Antrag gestellt wurde.
Wie funktioniert die Handhabung für den GAST?
Wie funktioniert die Handhabung für den GASTGEBER (PRIVATVERMIETER)?
Für mehr Infos zur Anwendung, empfehlen wir allen Mitgliedern sich die genaue Anleitung der Agentur der Einnahmen durchzulesen. Klicken Sie HIER.
Wir rufen alle Mitglieder auf, unternehmerisch zu denken und den sog. „Bonus vacanze“ von den Gästen anzunehmen.
Laut bisherigen Rückmeldungen von Mitgliedern gibt es vermehrt Gäste, die diesbezüglich anfragen. Auch wir haben auf unserer Vermarktungswebsite www.suedtirolprivat.com, auf Grund der aktuell hohen Nachfrage seitens der Gäste zur Annahme des „Bonus Vacanze“, einen Filter unter der Suchfunktion aktiviert. Jedes Mitglied, welches den „Bonus Vacanze“ annimmt, kann den Filter im TIC-Web aktivieren und zwar bei „Basisdaten –Ausstattung –Betriebsausstattung –Angebotsgruppen“ gibt die neue Angebotsgruppe „Bonus vacanze“. Bei Fragen zur Aktivierung im TIC-Web, kann Ihnen Ihr örtlicher Tourismusverein ggf. weiterhelfen.
Der „Bonus vacanze“ ist mit einer Zahlungsart (bar, Überweisung, Bancomat) zu vergleichen. Der Gastgeber erhält einen Teil des Gesamtbetrages vom Gast (bar, Überweisung, Bancomat) und den anderen Teil (max. 400 Euro) als „Bonus vacanze“ vom Staat über F24 (Kompensierung einer Steuer).
Wenn die Kosten des Aufenthalts niedriger sind, als der Betrag des „Bonus vacanze“, wird dieser proportionell auf Skonto (80%) und Guthaben für die Steuererklärung (20%) verrechnet.
Kostet der Aufenthalt z. B. Euro 434,00.- und der Gast möchte seinen „Bonus vacanze“ zum Betrag von Euro 500,00.- (Euro 400,00.- Skonto + Euro 100,00.- für Steuererklärung) einlösen, so erhält er einen Skonto von Euro 347,20.- im Betrieb und kann für die Steuererklärung noch Euro 86,80.- verwenden.
Die Rechnung wird wie gewohnt ausgestellt. Wichtig ist, dass der GESAMTBETRAG auf der Rechnung angegeben wird. Zudem muss der Bonus auf der Rechnung aufscheinen. Es kann folgender Satz als Rechnungsgrund angeführt werden: „Sconto praticato in base all’Art. 176 del D.L. 19/05/2020, n. 34“.
Bei den Zahlungsdaten kann man zusätzlich den zu bezahlenden Betrag ausbessern.
Wenn ein Gast den „Bonus vacanze“ bei Ihnen einlösen will, raten wir, den Gast bei Ankunft bereits nach der Steuernummer und dem Einheitskodex (codice univoco) zu fragen. So können Sie in Ruhe die Rechnung vorbereiten und über Fisconline oder SPID auf der Website der Agentur der Einnahmen das Guthaben „Bonus vacanze“ auf seine Richtigkeit kontrollieren.
VPS-Tipp: Die Rechnung sollte auf jene Person ausgestellt werden, welche den Bonus einlöst. Somit ist deren Steuernummer auf der Rechnung anzuführen.
Das Steuerguthaben wird Ihnen innerhalb des darauffolgenden Tages zur Verrechnung über die Seite der Agentur der Einnahmen über einen eigenen Steuerschlüssel (6915) zur Verfügung gestellt und ist sodann für die Kompensierung von Steuern ohne Limit nutzbar.
VPS-Tipp: Erst mit der definitiven Bestätigung aller Eingaben erklären Sie sich bereit, das Steuerguthaben verrechnen zu wollen.
Um die Steuerguthaben und deren in Anspruchnahme kümmert sich der jeweilige Wirtschaftsberater. Dieser wird das Guthaben laufend für die Verrechnung von etwaigen Schulden verwenden.
VPS-Tipp: Auf der Seite der Agentur der Einnahmen, im jeweiligen Steuerpostfach, scheinen die Guthaben nach Einlösung alle auf und werden dort aufgelistet.
Nein, die Steuerguthaben haben kein „Verfallsdatum“. Sie sind somit bis zum definitiven Verbrauch gültig.
Nein, jeder Beherbergungsbetrieb ist frei in der Entscheidung, den Bonus anzunehmen bzw. abzulehnen. Allerdings sollte diese Entscheidung in der Kommunikation mit dem Gast transparent behandelt werden.
VPS-Expertentipp von
Valentina Riviezzo
VPS-Mitarbeiterin, zuständig für den Bereich VPS-Betriebsberatung