Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat eine Reisewarnung für bestimmte Regionen in Italien, unter anderem auch für Südtirol erlassen. Somit ist Südtirol seit Samstag, 24. Oktober, als Risikogebiet eingestuft.
Die Einstufung Südtirols als Risikogebiet Reisewarnung trifft den Tourismus in Südtirol hart, weil es das Reisen für bundesdeutsche Gäste beschwerlicher macht.
Damit die Beherbergungsbetriebe in der Lage sind, diese Situation im eigenen Betrieb bestmöglich zu meistern, haben wir nachstehend wichtige Infos und nützliche Kommunikationsmittel, die Sie in Ihrer Gästekommunikation problemlos einsetzen können, zusammengefasst:
Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet (wie im Moment Südtirol) aufgehalten haben, müssen sich bei den lokalen Gesundheitsämtern melden und sich umgehend in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig.
Einreisende können je nach landesspezifischer Regel von der Quarantäne ausgenommen werden, sofern sie mittels eines höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführten Tests nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV2 infiziert sind.
Reisende sollten vor Reiseantritt bzw. ihrer Rückkehr sich bei den jeweils zuständigen Behörden ihres Bundeslandes über die lokal geltenden Regeln informieren.
Auf der Webseite des deutschen Auswärtigen Amts und des deutschen Bundesministeriums für Gesundheit findet man die deutschen Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen im Detail.
Es wird empfohlen, sich bei der Rückkehr an seinen Heimatort gegebenenfalls testen zu lassen, um möglicherweise einer Quarantänepflicht zu entgehen.
Aber es gibt einzelne Unterkunftsbetriebe und private Sanitätseinrichtungen in Südtirol, bei denen sich auch Gäste testen lassen können. Hier finden sie alle Institutionen in Südtirol, welche Tests durchführen, aufgelistet.
Auf www.suedtirol.info/sicherreisen finden Gäste immer die aktuellsten Informationen. Darum raten wir dazu auf allen Kommunikationskanälen auf di e soeben genannte Website zu verlinken. Da sich die Situation im Land ständig ändern kann, spart man sich mit dieser Verlinkung viel Zeit für die Pflege aller Kommunikationsmittel. Zudem ist die transparente Information über die aktuelle Covid-Situation in Südtirol somit immer gegeben.
Auf Stonierungen auf Grund einer Reisewarnung sollte man kulant und flexibel reagieren.
Folgende Schritte sollte man dabei beachten:
Sollte es zu einem Reiseverbot bzw. einem Ein- oder Ausreiseverbot kommen, hat der Gast auf jeden Fall das Recht auf Rückerstattung der bereits erhöhten Leistungen auf Grund von höherer Gewalt.
Trotzdem kann man dem Gast zuerst anbieten, den Aufenthalt zu verschieben bzw. einen Gutschein für die bereits bezahlte Leistung auszustellen.
"Eine Reisewarnung stellt kein Reiseverbot dar. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten!"