Liebe Mitglieder, das öffentliche Leben sowie weite Teile der Wirtschaftstätigkeit wurde auf Anordnung der Zentral- bzw. Landesregierung heruntergefahren und größere Zusammenkünfte von Menschen sind generell verboten. So ist es derzeit (trotz Verlängerung der Fristen für die Genehmigung der Bilanz auf 180 Tage) nicht möglich, die Vollversammlung wie gewohnt abzuhalten.
Virtuelle Vollversammlung:
Deshalb hat der Verwaltungsrat entschieden, sich der neuen vom Gesetzgeber zugelassenen Möglichkeiten zu bedienen und die anstehende Vollversammlung zur Bilanzgenehmigung mit Videokonferenz und einem von der Genossenschaft bzw. vom Verwaltungsrat benannten Vertreter abzuwickeln. Damit wird die Anzahl der Teilnehmer auf ein Minimum reduziert.
Auf diese Weise ist es uns möglich das erfolgreiche Geschäftsjahr 2019 zeitnah abzuschließen und uns voll auf die kommenden Herausforderungen zu konzentrieren.
Vollmacht
Sie, als Mitglied, geben in der kommenden Vollversammlung trotzdem vollwertig Ihre Stimme ab, indem sie eine spezifische Vollmacht an diesen Vertreter ausstellen und darin auch klar vorgeben, wie er für Sie abstimmen muss. Ihre Anweisungen an den Vertreter sind der Genossenschaft vorab nicht bekannt. Als Vertreter hat der Verwaltungsrat in der letzten Sitzung die Geschäftsführerin, Frau Heidi Dr. Puff, benannt. In den kommenden Tagen werden wir Ihnen mittels E-Mail die Einberufung der Vollversammlung samt Vollmachtsformular zukommen lassen. Zudem werden wir Ihnen diese Unterlagen, zusammen mit dem zu genehmigenden Bilanzentwurf, den Tätigkeitsbericht 2019 und die Tätigkeitsvorschau 2020 über den Mitgliederbereich zugänglich machen.
Wir bitten Sie, wenn Sie anlässlich der Vollversammlung abstimmen wollen, den erhaltenen bzw. abrufbaren Vollmachtsvordruck auszufüllen und im Original bis spätestens Montag, 06/07, in den vor unserem Sitz befindlichen Postkasten einzuwerfen oder als PDF mittels ihrer E-Mail direkt an folgende E-Mail-Adresse heidi.puff@vps.bz.it des Vertreters zu schicken.
Bitte bewahren Sie in letzterem Fall das Original auf und geben es bei Gelegenheit in der Genossenschaft ab.
Info
Wir erinnern daran, dass die kommende Vollversammlung allein durch die Figur des von der Genossenschaft benannten Vertreter abgehalten wird und Sie daher aufgrund der gegebenen Umstände keinen Zutritt zur Versammlung haben werden.