Am 19. Mai 2020 ist das neue Hilfspaket der italienischen Regierung (Decreto Rilancio) veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Maßnahmen für Privatvermieter zusammengefasst:
Auch auf staatlicher Ebene ist ein sog. Verlustbeitrag vorgesehen. Die Kriterien sind folgende:
Der Verlustbeitrag ist gestaffelt und wird auf den effektiven Umsatzrückgang berechnet. Für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz unter 400.000 Euro ist ein Beitrag von 20%, für Betriebe von 400.000 bis 1 Mio. Euro 15%und für Betriebe ab 1 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro 10% vorgesehen. Der Verlustbeitrag ist steuerfrei und die Antragstellung hat bei der Agentur der Einnahmen zu erfolgen.
Für Betriebe, die ihre Tätigkeit nach April 2019 aufgenommen haben, ist eine Pauschalförderung von 1.000 Euro für Einzelfirmen, bzw. von 2.000 Euro für Gesellschaften vorgesehen.
Für Desinfektionsmaßnahmen im Betrieb sowie für den Ankauf von Schutzausrüstung zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus wird ein Steuerbonus für Unternehmen von 60% der im Jahr 2020 getragenen Kosten vorgesehen. Der Höchstbetrag für diesen Steuerbonus beträgt 60.000 Euro, wobei staatlich begrenzte Finanzmittel vorgesehen wurden. Das Steuerguthaben wurde mit dem Dekret Cura Italia eingeführt und mit dem Dekret Liquidità auf den Ankauf von Schutzausrüstung ausgedehnt, wobei für die Umsetzung dieser Bestimmung noch entsprechende Durchführungsbestimmungen zu erlassen sind.
Das Dekret Neustart sieht eine Aussetzung der IRAP-Saldozahlung 2019 sowie der ersten Rate des IRAP-Akontos 2020 vor. Diese beiden Steuerzahlungen sind somit nicht mehr geschuldet.
Sämtliche Steuern und Abgaben, deren Zahlungsfristen von den Dekreten Cura Italia und Liquidità auf Juni 2020 aufgeschoben wurden, wurden nochmals verlängert und können nun zins- und straffrei in einer Rate innerhalb 16. September 2020, bzw. in vier Monatsraten ab dem genannten Datum entrichtet werden.
Die Bestimmungen zur schrittweisen Erhöhung der Mehrwertsteuer werden endgültig gestrichen.
Für den Monat April 2020 sind vonseiten des NISF/INPS weitere 600 Euro zu den gleichen Bedingungen wie für den Monat März 2020 vorgesehen. Die Anträge müssen nicht NEU gestellt werden, die Überweisung sollte automatisch erfolgen.
Bereits für den Monat März 2020 konnten Unternehmer, Gesellschafter und Familienmitarbeiter, die bei der Rentenkasse der Kaufleute (gestione commercianti) eingeschrieben sind, für den Bonus in Höhe von 600 Euro ansuchen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gesuchsteller keine Rente bezieht und in keiner anderen obligatorischen Rentenkasse, mit Ausnahme der INPS-Sonderverwaltung, eingetragen ist.
Für den Monat Mai 2020 sind hingegen 1.000 Euro vorgesehen. Jedoch zu anderen Bedingungen, wobei die Bestimmungen noch nicht feststehen. Hierfür muss sodann ein neuer Antrag gestellt werden.
Beim „Bonus vacanze“ handelt es sich um einen Steuerbonus, der für den Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben in Italien gewährt wird und Familien mit einem ISEE-Wert unter 40.000 Euro vorbehalten ist. Der Steuerbonus von max. 500 Euro kann erst ab dem 2. Semester 2020 (ab 01.07. bis 31.12.2020) eingelöst werden. Die Zahlung der Leistung muss direkt über den Gastbetrieb, bzw. über einen Tour-Operator oder eine Reiseagentur erfolgen. Der Steuerbonus besteht aus einem Anteil von 80%Rabatt, der vom Gastbetrieb gewährt wird, und einem Steuerabsetzbetrag von 20%, der in der Steuererklärung des Gastes geltend gemacht werden kann.
Für den Gastbetrieb stellt dieser Rabatt ein Steuerguthaben dar, der mittels Kompensation mit anderen Steuern über das Modell F24 verrechnet werden kann.
Der Steuerbonus für die energetische Sanierung von Gebäuden wird für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 erweitert. Um den neuen Superbonus von 110% in Anspruch nehmen zu können, müssen die Baumaßnahmen entsprechende Kriterien erfüllen sowie eine Verbesserung der Energiewerte (Verbesserung APE um zwei Klassen) mit sich bringen. Betrieblich genutzte Immobilien sind von diesem Steuerbonus ausgenommen.
Für Niedrigspannungsnetzanschlüsse werden die Fixkosten der Stromrechnung für die Monate Mai, Juni und Juli 2020 reduziert.