Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise für Familien und Unternehmen bestmöglich abfedern zu können, hat die Regierung Italiens und die Landesregierung verschiedene Hilfsmaßnahmen in die Wege geleitet. Auch einige Privatvermieterbetriebe haben bereits kleinere oder auch größere Liquiditätsengpässe zu verzeichnen. Nun können neben den bereits vorgesehenen Stundungsmöglichkeiten für bestehende Ratenkredite, neue Maßnahmen in Anspruch genommen werden.
Nachstehend ein Überblick über die bestehenden und neuen Maßnahmen:
Eine unbürokratische Aussetzung (Stundung) von Kapital oder der gesamten Rate (Kapital und Zinsen) für bestehende Darlehen ist möglich. Die Aussetzung kann für die Dauer von max. 12 Monaten beantragt werden. Gleichzeitig kann um die Verlängerung der Laufzeit des betreffenden Darlehens um bis zu 24 (teilweise auch 36) Monate angesucht werden. Kontaktieren Sie dafür Ihre Bank.
Ab 14. April 2020 können Unternehmen aller Wirtschaftssektoren eine Stundung bis zu 24 Monate der Rückzahlung der Kapitalraten von geförderten Darlehen oder Leasingfinanzierungen aus dem Rotationsfonds beanspruchen. Die Stundung kann sich im Falle von Darlehen auf 4 Semesterraten und 24 Monatsraten im Falle von Leasingfinanzierungen (ab Inkrafttreten Dekret „Cura Italia“ vom 17. März 2020) beziehen und hat eine entsprechende Verlängerung der Laufzeit des Darlehens bzw. der Leasingfinanzierung zur Folge.
Voraussetzung für die Gewährung der Stundung ist eine Mitteilung mit dem positiven Gutachten des Kreditinstitutes bzw. der Leasinggesellschaft, mit dem der Darlehens- bzw. Leasingvertrag abgeschlossen wurde, welche innerhalb 31. Dezember 2020 einzureichen ist.
Alle interessierten Unternehmen und Freiberufler können voraussichtlich bei den Banken ab 20. April den Antrag um einen Sofortkredit stellen. Die Laufzeit beträgt insgesamt 5 Jahre, wobei die ersten beiden Jahre zum Null-Zins-Tarif laufen.
Das erste Jahr übernimmt die Bank die Zinsen, das zweite Jahr das Land. Ab dem dritten Jahr beträgt der Zinssatz 1,25%. Dies entspricht einem durchschnittlichen fixen Zinstarif von 0,75% für 5 Jahre. Zusätzliche Spesen oder Aufschläge sind ausgeschlossen. Die Kapitalrückzahlung beginnt erst im zweiten Jahr.
Das Darlehen wird von den beiden Garantiegenossenschaften Südtirols, Confidi und Garfidi, zu 90% besichert und über ein vereinfachtes Verfahren innerhalb weniger Tage abgewickelt. Kunden wenden sich dafür direkt an ihre Bank.
Insgesamt werden mit dieser Maßnahme 760 Mio. Euro Garantien vergeben, womit Darlehen im Ausmaß von 850 Mio. Euro gewährt werden können.
Alle Banken, die in Südtirol eine Filiale haben, können diesem Abkommen mit dem Land Südtirol beitreten. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrer Bank in Verbindung!
Die Konditionen für die Kredite zwischen 35.000 Euro und 800.000 Euro werden mit den Banken erst fixiert, sobald das staatliche Dekret Klarheit schafft. In der Zwischenzeit erhalten Unternehmen eine sechsmonatige Vorfinanzierung zum Null-Zins-Tarif für Kredite bis 800.000 Euro. Dies gilt ab 15. April 2020.
Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrer Bank in Verbindung.
VPS-TIPP: Setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung. Denn ihre Bank ist erster Ansprechpartner für Ihre Finanzierungserfordernisse! Zudem ist Liquidität das Gebot der Stunde, deshalb: Planen Sie Ihren Bedarf möglichst genau mit entsprechenden Sicherheitsreserven. Denken Sie dabei daran, dass eine neue Verschuldung in den Rückzahlungsplan der künftigen Jahre berücksichtigt werden muss.
Die Abteilung Wirtschaft der Autonomen Provinz Bozen ruft alle Kleinunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten dazu auf, sich schon jetzt eine digitale Identität (SPID) zuzulegen, um in Kürze für die Unterstützungszuschüsse (Verlustbeiträge) ansuchen zu können.
Bitte lesen Sie nachstehend unseren verlinkten Artikel GENAU durch, damit Sie informiert sind. Wie angeführt, ist aktuell eine Antragsstellung noch NICHT möglich. Die Seite für die Antragsstellung wird erst mit Freitag bzw. kommenden Montag freigeschaltet.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, sollten weitere Details bekannt gemacht werden und geben Bescheid, sobald die Antragsstellung offiziell möglich ist.
Seit 01. April 2020 ist die Antragsstellung für den Antrag des INPS-Beitrages in Höhe von 600,00 € möglich. Für die Antragsstellung halten Sie sich bitte Ihre Steuernummer, Ihren INPS-Pin und Ihre IBAN Nummer zur Hand. ACHTUNG: Arbeitnehmer, welche zu 100% lohnabhängig sind, erhalten den genannten Beitrag NICHT.