Der Antrag für den INPS-Beitrag in Höhe von Euro 600 können alle Unternehmer mit MwSt.-Position, welche INPS-Beiträge für die jeweilige Tätigkeit einzahlen, beantragen. Über einen persönlichen Zugang der INPS oder über den persönlichen SPID Zugang kann der Antrag gestellt werden.
INPS-PIN oder SPID Zugang benötigt
Sollten Sie keinen INPS-PIN besitzen, so beantragen Sie diesen unter diesem Link. Es wurde eine vereinfachte Form der PIN-Aktivierung vorgenommen. Der Anfrageweg wurde gekürzt. Nach Beantragung des PINs, erhalten Sie im ersten Schritt ein SMS mit einem PIN zugesendet. Dieser PIN reicht bereits für die Antragsstellung! Der zweite Teil ist für die Antragsstellung NICHT NOTWENDIG.
Hinweis: Der PIN kann eventuell auch ein weiteres Mal beantragt werden, dabei ersetzt der neue Antrag den vorherigen. Wichtig dabei ist, dass die eingegebenen Angaben mit den Archiv-Daten des NISF/INPS übereinstimmen. Die nicht übereinstimmenden Angaben könnten auch über das Callcenter bestätigt werden, und zwar vom Festnetz unter Tel. 803 164 oder Mobilnetz unter Tel. 06 164 164.
Zudem wurde seit heute auch ein lokaler Telefonschalter speziell für alle Covid-Fälle eingerichtet. Dieser ist von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr unter Tel. 0471 99 66 00 erreichbar.
Alternativ kann der Antrag auch über SPID (sog. digitalen Identität min. 2. Ebene) angefordert werden.
Nachstehend nochmals die genauen Details, wie Sie Ihren PIN auf der INPS-Seite beantragen können.
HINWEIS:
Jeder Bürger muss SELBST den PIN (aus Privacy Gründen) beantragen.
Arbeitnehmer, welche zu 100% lohnabhängig sind, erhalten den genannten Beitrag NICHT.
Antrag INPS-Beitrag 600 Euro
Für die Antragsstellung halten Sie sich bitte Ihre Steuernummer, Ihren INPS-Pin und Ihre IBAN Nummer zur Hand. Diese Daten benötigen Sie für die Antragsstellung. Gehen Sie auf der Webseite einfach Schritt für Schritt weiter, es handelt sich bestimmt um eine nutzerfreundliche Vorangehensweise.
Sollte die INPS Website langsam laden, Verbindungsprobleme oder Fehlermeldungen auftreten, so bleiben Sie am Ball oder versuchen Sie es später nochmals. Es kann gut möglich sein, dass die INPS Seite überlastet ist.
Wenn Sie auf diesen Link klicken, kommen Sie direkt zur Antragsstellung auf der INPS-Seite:
Hinweis: Um fehlerhafte Angaben im Antrag selbst korrigieren zu können, soll in Kürze zudem ein Modell (COVID-COM) zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag kann, einmal erfolgreich eingereicht, nicht ein weiteres Mal abgegeben werden. In diesem Fall wird der zweite Antrag vom System abgelehnt. Für den ersten Antrag übermittelt das NISF/INPS eine Empfangsbestätigung. Wird hingegen ein Antrag eingereicht, obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird dieser aufgrund von Kreuzkontrollen automatisch annulliert.