Die gängigsten Fehler, welche bei der Ausstellung der fattura elettronica gemacht werden, hat unsere Mitarbeiterin und Ansprechspartnerin im Bereich VPS-Betriebsberatung, Valentina Riviezzo, im nachstehenden Beitrag zusammengefasst.
Zwischendurch werden Rechnungen von Seiten des SDI zurückgeworfen. Meistens auf Grund kleinerer Formfehler:
Auf der elektronischen Rechnung gehört die PLZ, wie von der Agentur der Einnahmen vorgegeben, zu den Pflichtfeldern. Dieses Feld ist erst richtig ausgefüllt, sobald 5 Ziffern eingetragen wurden. Das VPS – Portal für elektronische Rechnung gibt automatisch 00000 vor. In Italien besteht jede Postleitzahl aus 5 Ziffern, diese kann man einfach eintragen und die Rechnung kann so ohne Probleme ausgestellt werden. Es gibt aber auch Länder, wie z.B. Österreich, wo die PLZ nur 4-stellig ist. Darum raten wir Ihnen, das Feld in diesem Fall vorausgefüllt (00000) zu lassen oder Sie schreiben vor der PLZ eine 0 (z.B. Wien = 1234 – im Portal 01234).
Bei italienischen Privatpersonen muss auf der elektronischen Rechnung die gültige Steuernummer (codice fiscale) eingetragen werden. Sobald die Rechnung verschickt wurde, wird von SDI (innerhalb 5 Tage) geprüft, ob die eingegebene Steuernummer existiert. Sollten sich Tippfehler eingeschlichen haben bzw. eine falsche Steuernummer angegeben worden sein, wird die Rechnung von Seiten des SDI abgelehnt und eine neue Rechnung muss mit gleicher Rechnungsnummer und gleichen Rechnungsdatum innerhalb von 5 Tage neu ausgestellt werden. Um die Rechnung neu auszustellen, einfach bei der abgelehnten Rechnung (unter Ausgang – Abgelehnt) auf „Dokument korrigieren“ klicken. Es wird eine Kopie der annullierten Rechnung erstellt. Diese kann sodann ausgebessert werden. Sollte der Gast bereits abgereist sein, kann man ganz einfach unter folgendem Link: http://www.codicefiscaleonline.com/ die Steuernummer mit den Ausweisdaten berechnen. Manchmal kommt es vor, dass der Gast seinen „codice fiscale“ nicht bei sich hat. Sie können auch hier auf diese Methode zurückgreifen. Es gibt auch eine Online-Möglichkeit zu prüfen, ob die Steuernummer wirklich existiert, und zwar unter: https://bit. ly/2TuA3.
Wir als VPS raten unseren Mitgliedern immer ein Angeld („caparra“) bei der Buchung als Absicherung zu verlangen. Im Gegensatz zur Anzahlung kann man dieses unter normalen Umständen bei evtl. Nicht-Antritt des Urlaubes einbehalten. Der Vorteil des Angeldes liegt darin, dass man es nicht bei Erhalt in Rechnung stellen muss. Erst am Tage der Abreise wird eine Rechnung, wie auch bei den Steuerquittungen üblich, über den gesamten Betrag des Aufenthaltes ausgestellt. Sollte es sich hingegen um eine Anzahlung handeln, müssen Sie diese sofort in Rechnung stellen. Darum achten Sie immer auf den Wortlaut, welcher im Schriftverkehr kommuniziert wird.
VPS-Expertentipp von
Valentina Riviezzo
Mitarbeiterin der VPS-Betriebsberatung und Expertin des Portals zur „fattura elettronica“