Ministerpräsident Conte hat im gestern erlassenen Dekret betreffend die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus auf ganz Italien die Maßnahmen für Sperrgebiete ausgedehnt. Diese gelten vorläufig bis zum 3. April 2020.
Konkrete Maßnahmen
Aktuell ist die Einreise nach Italien bzw. die Bewegung von Personen innerhalb des Staatsgebietes nur mehr in ganz bestimmten Fällen zulässig. Alle Personen, die sich auf dem Staatsgebiet aufhalten, dürfen sich nur mehr aus nachgewiesenen Arbeitsgründen, aus Gesundheitsgründen und aus anderen nachgewiesenen Notwendigkeiten frei bewegen. Gäste dürfen vom Urlaubsort zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.
Bei einer eventuellen Kontrolle muss das beiliegende Formular, in welchem die Gründe für die Bewegung der Personen angeführt werden, vorgewiesen werden.
Hier finden Sie das Formular! (NEUE VERSION 24.03.2020)