VPS-Sprechstunden
Abgabe der BH-Unterlagen
Mit der Einführung der „fattura elettronica“ hat sich auch die Abgabe der Buchhaltung geändert. So müssen die Rechnungen seit Jänner 2019 nicht mehr händisch abgegeben werden.
Da für unsere Mitglieder ein eigenes Portal zur Handhabung der „fattura elettronica“ zur Verfügung steht, brauchen unsere Buchhaltungskunden die Rechnungen nicht mehr in händischer Form abgeben. Denn die Rechnungen, welche über das Portal eingehen, können direkt von uns heruntergeladen und anschließend verbucht werden.
Somit benötigen wir für die Führung der Buchhaltung. nur mehr die Spesenbelege, wie z, B. Mitgliedschaften vom Tourismusverein, RAI-Gebühren usw., welche nicht auf dem Portal eingehen und die Einnahmen.
Abgabe Oktober
Um die Buchhaltung für das III. Trimester abzuschließen, benötigen wir innerhalb 25. Oktober von den Trimesterbetrieben die Einnahmen der Monate Juli, August und September 2019, sowie evtl. Spesenbelge dieser Monate.
Hingegen von Betrieben, welche das Minimi- bzw. Forfettari-System anwenden, bitten wir im Oktober um die Abgabe der Einnahmen und ggf. der Spesenbelege vom 01. Jänner bis 30. September 2019.
Die Unterlagen können uns per Mail oder bei den VPS-Sprechstunden in der Verbandszentrale in Bozen bzw. in den Außenstellen übermittelt werden.
Ausnahme Handhabung Auslandsrechnungen
Bei der Handhabung der Auslandsrechnungen (wie booking.com usw.) bitten wir Sie, um deren Weiterleitung per Mail gleich bei Erhalt, da diese monatlich verbucht werden müssen.