Was ist eine elektronische Rechnung?
Die elektronischen Rechnungen müssen bestimmte Eigenschaften aufweisen: XML-Format, elektronische bzw. qualifizierte Unterschrift. Zudem müssen sie sämtliche Pflichtdaten enthalten, z.B. IPA-Kodex, CIG, CUP. Zudem besteht für den Aussteller dieser elektronischen Rechnungen die Pflicht, diese digital zu archivieren.
Warum wird die elektronische Rechnung eingeführt?
Ziel dieser Verpflichtung ist es, der Hinterziehung der Mehrwertsteuer wirkungsvoll zu Leibe rücken.
Was ist zu tun?
Da Privatvermieter selten Rechnungen ausstellen, sondern zum Großteil nur mit Steuerquittungen arbeiten, sind die meisten Vermieter in Ordnung.
Für all jene, wo wir die Buchhaltung abfassen und welche Rechnungen an Endkunden ausstellen, suchen wir zurzeit eine geeignete Lösung für eine sichere und unkomplizierte Abwicklung.
Die neue Verpflichtung (ab 01. Jänner 2019 in Kraft) betrifft grundsätzlich alle Operationen, die der Mehrwertsteuer unterliegen – unabhängig davon, ob die Leistungen oder Lieferungen gegenüber Unternehmen und Freiberuflern oder gegenüber Privaten/Endkunden erbracht werden. Bis dato galt die Verpflichtung zur elektronischen Fakturierung nur bei Geschäften mit der öffentlichen Verwaltung wie zum Beispiel den Gemeinden
und dem Land. Die öffentliche Verwaltung konnte somit seit 31. März 2015 keine Rechnungen mehr bezahlen, die ihr auf dem Postweg, mit Fax, E-Mail oder PEC zugesendet werden.
Zudem ist mit 01.01.2019 (Aufschub vom 01. Juli 2018) die elektronische Rechnung für Tankstellenbetreiber und Subunternehmen bei öffentlichen Aufträgen verpflichtend.
Mehr dazu erfahren die betroffenen Mitglieder noch rechtzeitig von Seiten der VPS-Betriebsberatung auch im Bezug auf die elektronische Weiterleitung der Einkaufsrechnungen.